Verstöße gegen die KI-Verordnung können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Sanktionen richten sich insbesondere nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie nach der Größe und dem Umsatz des betroffenen Unternehmens. Die Einzelheiten regelt Artikel 99 KI-VO.
Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 KI-VO drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Verstöße gegen bestimmte andere Pflichten der KI-Verordnung sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Werden Behörden falsche, unvollständige oder irreführende Angaben übermittelt, können bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt bei diesen Höchstgrenzen grundsätzlich der jeweils niedrigere Betrag.
Ein Vorfall kann zugleich gegen die KI-Verordnung und gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn beim Einsatz eines KI-Systems personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet, unzureichend geschützt oder ohne ausreichende Transparenz genutzt werden.
In solchen Fällen besteht neben den Sanktionen der KI-Verordnung ein eigenständiges datenschutzrechtliches Risiko. Weitere Informationen zu den möglichen Bußgeldern nach der DSGVO finden Sie im Datenschutz-Glossar des DSGVO-Portals. Ob und in welcher Höhe Sanktionen verhängt werden, hängt vom konkreten Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei der Bemessung werden unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, frühere Verstöße, der Grad der Verantwortung, die Zusammenarbeit mit den Behörden sowie Größe und Umsatz des Unternehmens berücksichtigt. Die Sanktion muss wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Bußgelder sollen abschreckend wirken und dazu beitragen, dass Anbieter, Betreiber und andere Beteiligte die Anforderungen der KI-Verordnung zuverlässig einhalten.