Navi-PfeilKI-Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Das kann insbesondere beim Einsatz von KI-Systemen relevant sein, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Bezug zur Grundrechte-Folgenabschätzung

Die DSFA betrachtet die Risiken einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO erfasst dagegen die weitergehenden Auswirkungen bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme auf die Grundrechte. Je nach Einsatzfall können beide Prüfungen erforderlich sein und miteinander koordiniert werden.

Eine ausführliche Darstellung zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalt finden Sie beim Begriff Datenschutz-Folgenabschätzung im Glossar des DSGVO-Portals.

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