Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:
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sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
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illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
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illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
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Mord, schwere Körperverletzung,
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illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
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illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
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Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
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Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
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Flugzeug- oder Schiffsentführung,
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organisierter oder bewaffneter Raub,
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.